Besondere Schulung I NRW

119,00 €
exkl. MwSt
Artikelnummer: 6102

Besondere Schulung I NRW

Beschreibung

Die Schulung ist in mehrere zentralen Themen unterteilt, die den Teilnehmenden praxisnahe Informationen und Anleitungen bieten:

  1. Hintergrund und Ziel der Schulung
  • Zweck und Notwendigkeit der Schulung:
    Klärung, warum diese Schulung für das Personal wichtig ist und welche gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden müssen.
  • Ziele in Bezug auf Spieler- und Jugendschutz:
    Vorstellung der spezifischen Ziele, die im Rahmen des Spieler- und Jugendschutzes erreicht werden sollen.

2. Unterschiede der Spielhallenarten

  • Erläuterung der Spielhallenarten:
    Erklärung der Unterschiede zwischen Verbundspielhallen, Spielhallen mit geringerem Mindestabstand und Einzelspielhallen.
  • Auswirkungen auf den Jugend- und Spielerschutz:
    Diskussion darüber, wie diese Unterschiede den Schutz von Jugendlichen und Spielern beeinflussen können.

3. Reflektion persönlicher Aufgaben

  • Reflexion und Diskussion über die persönliche Verantwortung der Teilnehmenden im Bereich Jugend- und Spielerschutz, um ein Bewusstsein für die eigene Rolle zu schaffen.

4. Unternehmensmaßnahmen für Jugend- und Spielerschutz

  • Spezifische Maßnahmen und Strategien:
    Überblick über die Maßnahmen und Strategien des Unternehmens, die zum Schutz von Jugendlichen und Spielern in verschiedenen Spielhallenarten implementiert

Zielgruppe

Servicepersonal in Spielhallen und Verbundspielhallen (< 100 m Mindestabstand).

Fristen

Schulung vor Arbeitsantritt gemäß gesetzlichen Vorgaben in NRW.

Gültigkeit: 2 Jahre

Dauer und Teilnehmeranzahl

Tagesschulung: 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr oder 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Teilnehmeranzahl ist begrenzt auf 15 Personen. 

Kosten

119,00 EUR pro Person

zzgl. 49,90 EUR Tagungspauschale

zzgl. 19 % MwSt.

Stornierungsbedingungen

Stornierung:

  • Bis 30 TAGE vor dem Termin: Kostenfrei
  • Bis 14 TAGE vor dem Termin: 100 % der Gebühr, wird bei einem neuen Termin angerechnet
  • Bis 1 WERKTAG vor dem Termin: 100 % der Gebühr, 50 % Anrechnung bei einem neuen Termin
  • Am SCHULUNGSTAG: Volle Abrechnung

Enthalten in der Tagungspauschale:

  • Kosten für die RÄUMLICHKEITEN
  • Kosten für SCHULUNGSMATERIALIEN
  • VERPFLEGUNG während der gesamten Veranstaltung