Modul A I Präventionsschulung Erst- und Wiederholungsschulung (NRW)

199,00 €
exkl. MwSt
Artikelnummer: 6101

Gemäß § 7 GlüStV 2021 in NRW (Modul A).

Modul A I Präventionsschulung Erst- und Wiederholungsschulung (NRW)

Beschreibung

Mitarbeiter/-innen sind in der Regel erste Ansprechpartner/-innen für auffällige Glücksspielerinnen und Glücksspielern. Die Schulung widmet sich daher der Wissensvermittlung. Es werden insbesondere Antworten auf folgende Fragen gegeben:

  1. Wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen und Pflichten aus (Erwerb von Grundkenntnissen für die tägliche Arbeit, insbesondere Neuregelungen - Sperrsystem)?
  • fachlicher Input und Hinweis auf GlüStV, AG GlüStV NRW SpielV, GewO
  • Regelungen zum Spieler- und Jugendschutz
  • Hinweis zur Auslegung von Informationsmaterial
  1. Wie entsteht Glücksspielsucht? Welche Verläufe gibt es?
  • Definition „Glücksspielsucht“
  • Glücksspielsucht als anerkannte Krankheit
  • Suchtverhalten – pathologisches Glücksspiel
  • Verlauf einer Glücksspielsucht: Prozesse – Phasen der Sucht
  • Erkennung von auffälligen Glücksspielern und Glücksspielerinnen
  1. Welche Möglichkeiten zur Prävention und Früherkennung sind vorhanden? Wie kann problematisches Glücksspielverhalten erkannt werden?  
  • Beobachtung hinsichtlich auffälligen Glücksspielverhaltens
  • Handlungskompetenzen und Methoden zur Ansprache auffälliger Glücksspieler und Glücksspielerinnen
  • Hilfesystem im Kontext Sucht – Übersicht von Beratungs- und Hilfsangeboten

Zielgruppe

Servicepersonal in Spielhallen, Gastronomie.

Fristen

Gültigkeit: 2 Jahre

Spätestens 6 Monate nach Arbeitsbeginn / Nachschulung alle 3 Jahre. 

Dauer und Teilnehmeranzahl

Tagesschulung: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr 

Teilnehmeranzahl ist begrenzt auf 15 Personen. 

Kosten

199,00 EUR pro Person

zzgl. 49,90 EUR Tagungspauschale

zzgl. 19 % MwSt.

Stornierungsbedingungen und Tagungspauschale

Stornierung

  • Bis 30 TAGE vor dem Termin: Kostenfrei
  • Bis 14 TAGE vor dem Termin: 100 % der Gebühr, wird bei einem neuen Termin angerechnet
  • Bis 1 WERKTAG vor dem Termin: 100 % der Gebühr, 50 % Anrechnung bei einem neuen Termin
  • Am SCHULUNGSTAG: Volle Abrechnung

Enthalten in der Tagungspauschale:

  • Kosten für die RÄUMLICHKEITEN
  • Kosten für SCHULUNGSMATERIALIEN
  • VERPFLEGUNG während der gesamten Veranstaltung